Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Website troisa.tn sowie jede Anmietung, jeden Transfer und jede Exkursion, die über Troisa Mietwagen Tunesien („Troisa", „wir", „uns") gebucht werden. Mit einer Buchung oder der Nutzung der Website erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden.

1. Fahreranforderungen

  • Mindestalter: 21 Jahre (25 Jahre für Luxusfahrzeuge und große SUVs).
  • Führerschein seit mindestens 1 Jahr im Besitz, während der gesamten Mietdauer gültig.
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis bei Fahrzeugübernahme erforderlich.
  • Internationaler Führerschein empfohlen für Führerscheine außerhalb der EU / Großbritannien / Schweiz.

2. Buchung, Zahlung und Kaution

  • Die Preise werden pro Gruppe in TND, EUR oder USD je nach gewählter Währung angegeben. Wechselkurse sind indikativ.
  • Keine Vorauszahlung bei Standardmietungen; die Zahlung erfolgt bei Fahrzeugübernahme.
  • Eine rückerstattbare Kaution wird bei Übernahme einbehalten (500 bis 3.500 TND je nach Fahrzeugkategorie) und innerhalb von 7 bis 14 Werktagen nach Rückgabe erstattet.
  • Barzahlung sowie Kredit- und Debitkarten werden akzeptiert (TND, EUR, USD).

3. Versicherung und Haftung

Jede Anmietung beinhaltet eine Haftpflichtversicherung, einen Kollisionsschadenschutz (CDW) sowie einen Diebstahlschutz. Der CDW sieht eine Selbstbeteiligung vor (500 bis 1.500 TND je nach Kategorie), die der Mieter im Schadensfall trägt. Die Option ohne Selbstbeteiligung reduziert diese auf null.

Schäden, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, abseits befestigter Straßen oder durch nicht angemeldete Fahrer verursacht werden, sind nicht abgedeckt. Bußgelder und Mautgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

4. Kraftstoffpolitik

Troisa wendet die Voll-zu-Voll-Regelung an. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und muss vollgetankt zurückgegeben werden. Fehlender Kraftstoff wird zum Tankstellenpreis zuzüglich einer Servicegebühr von 15 TND berechnet.

5. Änderungen und Stornierung

  • Kostenlose Stornierung bis 48 Stunden vor der Fahrzeugübernahme.
  • Stornierung innerhalb von 48 Stunden: 1 Miettag wird in Rechnung gestellt.
  • Nichterscheinen: Die gesamte Buchung wird berechnet.
  • Änderungen unterliegen der Verfügbarkeit; Preisaufschläge können anfallen.

6. Einwegmiete

Verfügbar zwischen Tunis, Hammamet, Sousse, Monastir, Sfax, Tozeur, Djerba und den jeweiligen Flughäfen. Umleitungsgebühr 50 bis 150 TND je nach Entfernung. Kostenlos zwischen den Flughäfen Tunis-Karthago und Enfidha bei Mietdauer ab 5 Tagen.

7. Ausflüge, Transfers und Zusatzoptionen

Buchungen für Privatausflüge richten sich nach den auf der jeweiligen Ausflugseite angegebenen Preisen. Optionale Zusatzleistungen (4×4-Tagestour, Saharacamp, deutschsprachiger Guide, Mittagessen, Fotograf) werden bei der Buchung bestätigt und bei Anreise bezahlt.

8. Unfälle und Pannenhilfe

Rufen Sie im Unfallfall sofort die Polizei (197), anschließend Troisa 24/7 unter +216 22 205 450. Ein Unfallprotokoll und ein Polizeibericht sind für jede Schadensmeldung erforderlich. Pannenhilfe ist inbegriffen und wird innerhalb von 30 bis 60 Minuten überall in Tunesien entsandt.

9. Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen tunesischem Recht. Alle Streitigkeiten werden den zuständigen Gerichten in Tunis vorgelegt.

10. Kontakt

Fragen zu diesen AGB? Schreiben Sie uns an contact@troisa.tn, WhatsApp +216 22 205 450, oder besuchen Sie unsere Kontaktseite.

Diese AGB bilden die Grundlage. Die spezifischen Klauseln Ihres bei Fahrzeugübernahme unterzeichneten individuellen Mietvertrags haben im Konfliktfall Vorrang. Troisa behält sich das Recht vor, diese AGB zu aktualisieren; maßgeblich ist die zum Buchungszeitpunkt gültige Fassung.

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